Versteckte Kosten bei der 0% Finanzierung?

0-finanzierung-versteckte-kostenViele Einzelhändler und Onlineshops werben bundesweit immer wieder mit vermeintlich attraktiven 0% Finanzierungsangeboten. Oft lautet die Message hier: „Machen Sie Ihre Träume wahr – zu 0% Zinsen!“ Das klingt zunächst schön und gut, aber oft genug hat die Sache einen Haken.

Wie im Beitrag zum effektiven Jahreszins erläutert wird, kann eine solche Aussage nämlich bedeuten, dass nur der Nominalzins (auch Sollzins genannt) 0,0% beträgt.

Der effektive Jahreszins sollte normalerweise die gesamten Kosten des Kredites beinhalten, leider  ist dies jedoch oft genug nicht der Fall.

Will man wissen, ob man bei der 0% Finanzierung zusätzliche Zahlungen zu leisten hat, so sollte das Kleingedruckte im Vertrag auf einige Punkte hin genauestens untersucht werden:

Hellhörig sollte man werden, wenn im Finanzierungsvertrag plötzlich zusätzliche Kosten und Gebühren auftauchen, die sich unter anderem wie folgt äußern können:

  • Kontoführungsgebühren: ist im Vertrag die Rede von einer einmaligen oder evtl. sogar monatlichen Kontoführungsgebühr?
    Diese Gebühr könnte die kreditgebende Bank für die Betreuung des Kreditkontos veranschlagen. Hierdurch kann sich der effektive Jahreszins einer Finanzierung deutlich erhöhen.
  • Bearbeitungsgebühren: diese Gebühren können beispielsweise vom Unternehmen für die allgemeine Administration und die Kommunikation mit der kreditgebenden Bank veranschlagt werden.
  • Zusätzliche Versicherungsgebühren: diese können als Risiko- oder Restschuldversicherung im Vertrag aufgeführt werden. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Eintreffen des unerwarteten Todes greifen solche Versicherungen und mindern somit auch das Risiko der kreditgebenden Bank.
    Zusatzversicherungen können sich bei manchen Finanzierungsangeboten mitunter auf 2€ pro Monat (und höher) belaufen.
  • Mitgliederbeiträge: Manche Unternehmen verlangen für die 0% Finanzierung ihrer Produkte den Beitritt zu einer Mitgliedschaft oder den Erwerb einer speziellen Clubkarte. Auch wenn sie nur einmalig anfallen, sollten diese Kosten trotzdem mit in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen werden.

Solche Gebühren werden vom Unternehmen oder Banken gerne aufgeschlagen, um an der Finanzierung am Ende doch noch zu verdienen.

Bei zusätzlichen Kosten stets den tatsächlichen effektiven Jahreszins ausrechnen

Nehmen wir folgendes Beispiel:
Jemand kauft in einem großen deutschen Elektronikgeschäft einen Flatscreen Fernseher im Wert von 800,-
Die Finanzierung soll über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen. Laut Werbebroschüre beträgt der Nominalzins 0,0%. Im Vertrag selbst ist dann jedoch von einer Kontoführungsgebühr in Höhe von 2,50€ monatlich die Rede. Zudem muss für die Finanzierung eine extra Kundenkarte zum Preis von 23,- erworben werden.

Die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung belaufen sich somit auf insgesamt 53€.
Bezogen auf die Kreditsumme in Höhe von 800€ beträgt der tatsächliche effektive Jahreszins somit insgesamt 6,6%.

An dieser Stelle sollte man die Stirn runzeln und sich überlegen, ob es hier evtl. nicht mehr Sinn ergibt, einen Onlinekredit zu einem geringeren effektiven Jahreszins ohne weitere Kosten in Anspruch zu nehmen. Dies könnte sich im Endeffekt als preiswerter als die anfangs angepeilte 0% Finanzierung herausstellen.

Fazit: auch hier gilt, wer das Kleingedruckte liest ist klar im Vorteil. Bei größeren Finanzierungsfragen lohnt sich möglicherweise auch die Inanspruchnahme eines spezialisierten externen Beraters.

 

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